Energieausweis

Energieausweis: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Im Video erklärt

Neuer Energieausweis 2026: neue Skala, neue Pflichten

Energieberater Steffen Rommel erklärt das Wichtigste in wenigen Minuten.

Zum Nachlesen: Neuer Energieausweis 2026: neue Skala, neue Pflichten – was Eigentümer wissen müssen

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Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis für das Haus ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes darstellt. Dabei werden alle zugehörigen Faktoren wie Energiebedarf, Energieverbrauch und die entsprechende Anlagentechnik mit einbezogen.

Zweck des Energieausweises ist es, Immobilienbesitzern und Mietern Aufschluss darüber zu geben, wie effizient oder ineffizient ein Haus ist und mit welchen Energiekosten im Betrieb zu rechnen sind.

Da es jedoch zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen gibt kommt es oft zu Missverständnissen. Für Gebäude ab ca. 1978 dürfen sogenannte Verbrauchsausweise erstellt werden, die lediglich die Verbräuche der letzten drei Jahre als Datengrundlage haben. Dadurch kann es z.B. für kaum bewohnte unsanierte Gebäude dazu kommen, dass diese einen sehr guten Ausweis ausgestellt bekommen.

Für die meisten Gebäude vor 1978 muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Dieser lässt die Verbrauchwerte der letzten jahre völlig unberücksichtigt und betrachtet nur die Bausubstanz und die verbaute Anlagentechnik. Hier kann es dementsprechend dazu kommen, dass der Energieausweis einen Wert jenseits der 250 kWh/m² angibt, auch wenn die Verbrauchswerte etwas anderers aufzeigen. Würden alle Gebäude nach Schema des Bedarfsausweises betrachtet werden, würde dies zu einer sehr guten Vergleichbarkeit führen.

Was ist ein Energieausweis

Energieausweis

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) ist festgeschrieben, dass beim Verkauf oder Vermieten eines Hauses oder einer Wohnung den Interessenten ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Er ist zehn Jahre gültig und muss danach erneuert werden.

Wird ein Energieausweis für ein Haus benötigt ist es oft sinnvoll diesen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans erstellen zu lassen. Dieser wird vom BAFA mit bis zu 50 % des Honorars gefördert (bis zu 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, bis zu 850 € ab drei Wohneinheiten) und ist dadurch nicht nur finanziell attraktiv, sondern hat auch einen weit höheren Informationsgehalt für die Immobilieneigentümer und informiert diese über sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen.

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Kostenlose Beratung

Im Erstgespräch können viele entscheidende Punkte geklärt werden, z.B. ob der Austausch der Heizungsanlage besteht.

Sanierungsfahrplan

Ein Sanierungsfahrplan ist eine vom BAFA mit 50 % (bis zu 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, bis zu 850 € ab drei Wohneinheiten) geförderte, standardisierte Energieberatung.

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Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass zum Teil erhebliche Qualitätsmängel auftreten.

Energieausweis: das Wichtigste in Kürze

Wann brauche ich einen Energieausweis? Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung muss er spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Die Kennwerte gehören schon in die Immobilienanzeige.

Bedarf oder Verbrauch? Der Verbrauchsausweis beruht auf den Abrechnungen der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis berechnet das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten und ist für viele ältere Häuser vorgeschrieben. Er ist aussagekräftiger, wenn Sie sanieren wollen.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung.

Brauche ich für eine Sanierung einen Energieausweis?

Nicht zwingend. Für die Planung ist ein Sanierungsfahrplan sinnvoller, weil er neben dem Ist-Zustand auch die Schritte mit Kosten und Förderung zeigt.

Antwort nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.