Dach
Dachdämmung: Pflichten, Kosten und Förderung
Im Video erklärt
Sanierungspflichten 2026: Was ist Pflicht, wo kann man sparen?
Energieberater Steffen Rommel erklärt das Wichtigste in wenigen Minuten.
Wärmedämmung
Dachdämmung
Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten ein Dach zu dämmen. Der Dachstuhl besteht aus sogenannten Sparren, die ihrerseits das eigentliche Dach tragen. Eine Dämmung lässt sich sowohl auf diesen Sparren (Aufsparrendämmung), als auch zwischen (Zwischensparrendämmung) und unter ihnen (Untersparrendämmung) installieren.
Befindet sich das Dach in einem guten Zustand wird in der Regel mit einer Zwischensparrendämmung ggf. mit einer Untersparrendämmung gearbeitet. Dies sind Arbeiten, die von innen getätigt werden und so kein Ziegel bewegt werden muss. Wird das Dach sowieso neu eingedeckt empfiehlt sich eine Kombination aus Aufsparren- und Zwischensparrendämmung.
Eine gute Dämmung des Dachgeschosses sorgt nicht nur dafür, dass man im Winter Heizkosten sparen kann. Gleichsam hilft sie auch dabei, das Gebäude im Sommer auf erträglichen Temperaturen zu halten.


Gesetzliche Vorschriften
Pflicht zur Dachdämmung?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verlangt, dass eine ungedämmte oberste Geschossdecke gedämmt wird, alternativ das Dach darüber. Wer die Pflicht missachtet, riskiert ein Bußgeld.
Haben Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, gilt die Pflicht erst nach einem Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit.
Wird eine solche Maßnahme vorgenommen ist es oft sinnvoll eine Dämmung anzubringen, die zum Teil gefördert werden kann. Die Mehrkosten sind oft deutlich geringer als die bis zu 15 % Förderung (mit Sanierungsfahrplan 5 % mehr auf den Kostenanteil über 30.000 €), die bei einer Einzelmaßnahme beansprucht werden kann.
Dachdämmung: das Wichtigste in Kürze
Was gilt bei einer Neueindeckung? Wird das Dach neu eingedeckt, muss es einen U-Wert von 0,24 erreichen. Ist die Dämmdicke durch die Sparrenhöhe begrenzt, reicht die volle Sparrenhöhe mit einem Dämmstoff der Wärmeleitstufe 035. Eine teure Aufsparrendämmung ist dann nicht vorgeschrieben.
Förderung: bis zu 15 % BAFA-Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan bis zu 60.000 € förderfähige Kosten je Wohnung und bis zu 5 % Bonus auf den Teil über 30.000 €. Für die Förderung gelten strengere Werte als im Gesetz; die prüfen wir vor der Beauftragung.
Häufige Fragen
Muss ich mein Dach dämmen?
Nur wenn Sie es erneuern oder nach einem Hauskauf die oberste Geschossdecke ungedämmt ist. Dann gilt eine Frist von zwei Jahren.
Brauche ich eine Photovoltaik-Anlage, wenn ich das Dach saniere?
In Baden-Württemberg gilt bei einer grundlegenden Dachsanierung die Photovoltaik-Pflicht. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei ungeeigneter Ausrichtung; das prüfen wir.
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