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Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude
Für Büro, Halle, Praxis, Schule oder Vereinsheim in Stuttgart, im Remstal und in der Region: Wir bilanzieren Ihr Gebäude nach DIN V 18599, zeigen die wirtschaftlichsten Maßnahmen und beantragen dafür bis zu 50 % BAFA-Zuschuss.
Was die Energieberatung leistet
Die DIN V 18599 ist das Rechenverfahren für die Energiebilanz von Nichtwohngebäuden. Sie erfasst nicht nur die Gebäudehülle, sondern auch Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung – getrennt nach Zonen wie Büro, Lager oder Werkstatt.
Auf dieser Grundlage zeigen wir Ihnen, wo Ihr Gebäude Energie verliert und welche Maßnahmen sich rechnen. Sie erhalten einen Bericht mit Kosten, Einsparung und den passenden Förderprogrammen für die Umsetzung.
Drei Varianten der geförderten Beratung
Das BAFA fördert die Energieberatung nach DIN V 18599 in drei Formen:
- Sanierungsfahrplan: Schritt für Schritt zum effizienten Gebäude, mit sinnvoller Reihenfolge der Maßnahmen
- Sanierung in einem Zug: Konzept, um das Gebäude in einem Schritt auf einen geförderten Effizienzgebäude-Standard zu bringen
- Neubauberatung: Planung eines Neubaus als gefördertes Effizienzgebäude
So hoch ist der Zuschuss
Das BAFA übernimmt bis zu 50 % des Beratungshonorars. Der Höchstbetrag hängt von der Nettogrundfläche des Gebäudes ab:
- unter 200 m²: bis zu 850 €
- 200 bis 500 m²: bis zu 2.500 €
- über 500 m²: bis zu 4.000 €
Wer gefördert wird
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Kommunen und Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen wie Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus. Größere Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn sie höchstens 500.000 kWh Energie im Jahr verbrauchen; für gemeinnützige Organisationen gilt diese Grenze nicht.
Bei einem bestehenden Gebäude muss der Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegen. Für die Neubauberatung gilt das nicht.
Ablauf und Fristen
Wichtig ist die Reihenfolge – sonst gibt es keinen Zuschuss:
- Erstgespräch und Angebot; einen Vertrag schließen wir vor der Bewilligung nur unter der Bedingung, dass der Zuschuss bewilligt wird
- Förderantrag im BAFA-Portal, bevor die Beratung beginnt – das übernehmen wir für Sie
- Vor-Ort-Begehung des Gebäudes, sie ist Pflicht
- Energiebilanz, Bericht und Besprechung der Maßnahmen
- Verwendungsnachweis beim BAFA innerhalb von drei Monaten – den bereiten wir mit Ihnen vor
Ihr Berater
Gefördert wird nur, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste für Nichtwohngebäude eingetragen ist. Wir sind dort gelistet und begleiten Sie auf Wunsch über die Beratung hinaus bis zur Umsetzung und zum Förderantrag für die Maßnahmen. Für große Unternehmen mit Auditpflicht gibt es das Energieaudit nach DIN EN 16247; einen Überblick finden Sie unter Energieberatung für Nichtwohngebäude.
Häufige Fragen
Was kostet die Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?
Das hängt von Größe, Zonen und Technik ab. Sie erhalten vorab ein festes Angebot. Das BAFA übernimmt bis zu 50 % des Honorars, je nach Nettogrundfläche bis zu 4.000 €.
Wird auch ein Energieausweis gefördert?
Nein. Gefördert wird die Energieberatung mit Sanierungsfahrplan, als Sanierung in einem Zug oder als Neubauberatung, nicht der Energieausweis.
Können Vereine die Förderung nutzen?
Ja, wenn sie gemeinnützig sind. Gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt, zum Beispiel für das Vereinsheim, die Sporthalle oder das Gemeindehaus – auch unabhängig von ihrem Energieverbrauch.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn der Beratung. Einen Vertrag vor der Bewilligung schließen wir nur mit der Bedingung, dass der Zuschuss bewilligt wird.
Was ist der Unterschied zum Energieaudit?
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 betrachtet den gesamten Energieeinsatz eines Unternehmens einschließlich Prozessen und ist für Nicht-KMU Pflicht. Die Energieberatung nach DIN V 18599 konzentriert sich auf das Gebäude und seine Anlagentechnik.
Mehr zum Thema: Energieberatung für Nichtwohngebäude · Referenzen · Förderung
Ihr Gebäude ist das nächste Projekt?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Schritte sich für Ihr Gebäude lohnen und welche Förderung Sie bekommen.