Gesetze und Pflichten

Gesetze und Pflichten: das GModG (früher GEG)

Im Video erklärt

Sanierungspflichten 2026: Was ist Pflicht, wo kann man sparen?

Energieberater Steffen Rommel erklärt das Wichtigste in wenigen Minuten.

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Gebäudeenergiegesetz

Wissenswertes zum GEG

Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz GEG) ist geregelt, welche energetischen Mindestanforderungen bei Sanierung und Neubau gelten. Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden.

Das GModG legt zum Beispiel fest, welchen U-Wert ein Bauteil erreichen muss, wenn Dach, Fassade oder Fenster erneuert werden (§ 36 mit Anlage 7). Außerdem regelt es, wann die oberste Geschossdecke gedämmt werden muss.

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Was ist ein Energieausweis
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Konkrete Pflichten

Für jedes Bauteil (Fassade, Dach, Fenster etc.) gelten verbindliche Sanierungsstandards. Diese greifen immer dann wenn Veränderungen an diesen Bauteilen vorgenommen werden. Konkret heißt das, dass wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Bauteils verändert wird, diese Mindeststandards eingehalten werden müssen (für einen neuen Anstrich der Fassade gilt dies nicht). Soll z.B. ein Dach neu eingedeckt werden, ist es verpflichtend das neue Dach nach dem Mindeststandard zu dämmen. In diesem Fall ist es finanziell immer zu empfehlen einen ambitionierteren, förderfähigen Dämmstandard zu wählen. Bei Einzelmaßnahmen werden so 15 % der Kosten gefördert, mit Sanierungsfahrplan 5 % mehr auf den Kostenanteil über 30.000 €.

Unabhängig von einer Sanierung gelten Nachrüstpflichten (§ 35 GModG): Ungedämmte oberste Geschossdecken und ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder erbt, hat dafür zwei Jahre Zeit. Auf offene Pflichten weist meist der Bezirksschornsteinfeger hin.

Nach einem Hauskauf lohnt sich deshalb ein Gespräch mit einem Energieberater. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Pflichten für Ihr Haus gelten, und planen auf Wunsch mit einem individuellen Sanierungsfahrplan die nächsten Schritte.

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Pflichten in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gelten beim Heizungstausch zusätzlich Landesregeln. Welche Anforderungen für Ihr Haus gelten und wie Sie sie am günstigsten erfüllen, klären wir in der Energieberatung. Ein individueller Sanierungsfahrplan ist dafür die beste Grundlage.

Seit 2023 ist in Baden-Württemberg bei einer grundlegenden Dachsanierung, also dem Neueindecken des Daches, eine Photovoltaik-Anlage Pflicht. Wie groß die Anlage mindestens sein muss, klären wir in der Energieberatung. Das Land Baden-Württemberg hat zur PV-Pflicht eine Übersicht der Regeln veröffentlicht.

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Weitere Leistungen

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Für den Heizungstausch zur Wärmepumpe zahlt die KfW bis zu 70 % Zuschuss, im Einfamilienhaus also bis zu 19.600 €. Den Antrag stellen wir mit Ihnen.

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Die Energieversorgung der Zukunft

GModG (früher GEG): das Wichtigste in Kürze

Was hat sich geändert? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt seit Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-%-Regel für neue Heizungen ist gestrichen. Für neue Gas- und Ölheizungen steigt ab 2029 schrittweise der Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe. Ziel bleibt ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045.

Was gilt bei der Sanierung? Die Anforderungen an Bauteile, zum Beispiel U-Werte für Dach, Fassade und Fenster, gelten unverändert weiter (jetzt § 36 mit Anlage 7). Auch die Nachrüstpflichten nach einem Eigentümerwechsel bleiben, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke und ungedämmter Heizungsrohre (jetzt § 35).

Was heißt das für Sie? Niemand muss seine funktionierende Heizung wegen des Gesetzes sofort tauschen. Wer saniert, muss die Bauteilanforderungen einhalten, und wer fördern lassen will, muss die strengeren Förderbedingungen erfüllen. Wir sagen Ihnen, welche Pflichten für Ihr Haus konkret gelten.

Häufige Fragen

Gilt die 65-%-Regel noch?

Nein. Sie wurde mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz im Juli 2026 gestrichen. Stattdessen müssen neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen.

Muss ich mein Dach dämmen, wenn ich es neu eindecke?

Ja, dann gilt ein U-Wert von 0,24. Wenn zwischen den Sparren gedämmt wird und die Sparrenhöhe die Dicke begrenzt, reicht die volle Sparrenhöhe mit einem Dämmstoff der Wärmeleitstufe 035. Eine zusätzliche Aufsparrendämmung ist dann nicht nötig.

Welche Pflichten habe ich nach einem Hauskauf?

Innerhalb von zwei Jahren müssen ungedämmte oberste Geschossdecken und Heizungsrohre in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Ein Sanierungsfahrplan zeigt, wie Sie das sinnvoll mit weiteren Schritten verbinden.

Steffen Rommel erklärt

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