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Nichtwohngebäude · Stuttgart und Region
Energieberatung und Energieaudit für Unternehmen
- Energieaudit DIN EN 16247 nach EDL-G
- Bis zu 50 % BAFA-Zuschuss zur Beratung
- Förderung für Wärmepumpe und Sanierung
- BAFA-registrierte Energieauditoren
- Für Firmen, Vereine und Kommunen
über 5,7 Mio. € Zuschüsse für unsere Kundinnen und Kunden, zum Beispiel:
- 1.007.900 € Industriebetrieb: Wärmepumpen und Gebäudenetz in zwei Bauabschnitten
- 162.000 € Verwaltungsgebäude: Luft-Wärmepumpe 164 kW statt Gas
- Oliver T.★★★★★
Februar 2026 · TrustpilotDas Team von Herr Rommel hat in meinen Geschäftsräumen bei einem vor Orttermin alle wichtigen Maße aufgenommen. Daraus ist für die neuen Mieter ein klares und verständliches Gutachten erstellt worden was für Verbrauchswerte auf sie zukommen. Damit bin ich mehr als zufrieden.
- Samuel R.★★★★★
August 2026 · GoogleNachdem uns unser damaliger Energieberater im Stich gelassen hatte, hat die Energieberatung Rommel unser Projekt äußerst kurzfristig und unkompliziert übernommen. Die weitere Abwicklung mit Herrn Rommel verlief durchweg professionell, zuverlässig und reibungslos.
Sollten wir künftig erneut Unterstützung im Bereich Energieberatung benötigen, wissen wir genau, an wen wir uns wenden werden. Die Energieberatung Rommel können wir uneingeschränkt weiterempfehlen.
Was wir für Ihr Unternehmen tun
- Energieaudit DIN EN 16247Pflichtaudit für Nicht-KMU und freiwilliges Audit für KMU, mit Unterlagen für die Online-Erklärung beim BAFA.Zum Energieaudit →
- Energieberatung nach DIN V 18599Energiebilanz für Büro, Halle, Praxis oder Vereinsheim mit Sanierungsfahrplan. Das BAFA übernimmt bis zu 50 % des Honorars.Zur Energieberatung DIN V 18599 →
- Fördermittel und AnträgeWir prüfen KfW- und BAFA-Programme, stellen die Anträge und begleiten bis zum Verwendungsnachweis.Mehr zur Förderung →
- Wärmepumpe für GewerbeHeizlast und Auslegung für Wärmepumpen in Büro, Verwaltung und Halle.Zur Heizlastberechnung →
Ergebnisse aus Gewerbeprojekten
Zwei Beispiele aus unseren Förderprojekten, anonymisiert. Die Zuschüsse stammen aus Förderbescheiden bzw. Zusagen.
- Gewerbe1.007.900 €Zuschuss bewilligtIndustriebetriebWärmepumpen und Gebäudenetz in zwei BauabschnittenLandkreis Ludwigsburg · 2025
- Gewerbe162.000 €Zuschuss zugesagtVerwaltungsgebäudeLuft-Wärmepumpe 164 kW statt GasRems-Murr-Kreis · 2025
Beträge laut Förderbescheid oder Zusage; „bewilligt“ bedeutet Höchstbetrag vor dem Verwendungsnachweis. Alle Referenzen →
So läuft die Zusammenarbeit
- ErstgesprächIn 20 Minuten klären wir, was Sie vorhaben, ob eine Pflicht besteht und welche Förderung infrage kommt.
- Angebot mit FörderquoteSie erhalten ein festes Angebot und sehen, welcher Anteil gefördert wird. Den Förderantrag stellen wir vor Beginn.
- Vor-Ort-Termin und BerichtWir nehmen Gebäude und Anlagen auf und liefern einen Bericht mit Maßnahmen, Kosten und Wirtschaftlichkeit.
- Umsetzung und ZuschussAuf Wunsch planen wir die Maßnahmen, beantragen die Investitionsförderung und begleiten bis zur Auszahlung.
Geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN)
Mit der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ bezuschusst das BAFA bis zu 50 % des Beratungshonorars. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Kommunen, gemeinnützige Organisationen wie Vereine und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus – größere Unternehmen nur, wenn sie höchstens 500.000 kWh Energie im Jahr verbrauchen.
Für die Energieberatung nach DIN V 18599 hängt der Zuschuss von der Nettogrundfläche ab: bis zu 850 € unter 200 m², bis zu 2.500 € bei 200 bis 500 m² und bis zu 4.000 € darüber. Für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 gibt es bis zu 3.000 €, wenn die jährlichen Energiekosten über 10.000 € liegen, sonst bis zu 600 €.
Wichtig: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Beratung beginnt. Wir sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für Nichtwohngebäude eingetragen und übernehmen den Antrag für Sie. Alle Details: Energieberatung nach DIN V 18599.
Förderung für die Umsetzung
Für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden von Unternehmen fördert die KfW (Programm 522) bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag richtet sich nach der Nettogrundfläche und liegt für die ersten 150 m² bei bis zu 28.000 €.
Für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Prozesse kommen weitere Programme von BAFA und KfW infrage. Welche Kombination für Ihr Gebäude die höchste Förderung bringt, klären wir im Erstgespräch – bevor Sie Aufträge vergeben.
Häufige Fragen
Ist mein Unternehmen zum Energieaudit verpflichtet?
Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind derzeit alle Unternehmen auditpflichtig, die kein KMU sind – also ab 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme. Befreit ist, wer ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS hat; bei höchstens 500.000 kWh Jahresverbrauch genügt eine Online-Erklärung beim BAFA. Ein Gesetzentwurf will die Pflicht künftig am Energieverbrauch festmachen; er ist noch nicht in Kraft.
Was kostet die Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?
Das hängt von Größe und Technik des Gebäudes ab. Sie erhalten vorab ein festes Angebot. Das BAFA übernimmt bis zu 50 % des Honorars, je nach Fläche bis zu 4.000 €.
Können auch Vereine und Kommunen die Förderung nutzen?
Ja. Gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Kommunen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sind antragsberechtigt – zum Beispiel für das Vereinsheim, die Sporthalle oder das Gemeindehaus.
Wie lange dauert ein Energieaudit?
Das hängt von der Zahl der Standorte und Anlagen ab und davon, wie schnell die Verbrauchsdaten vorliegen. Den Zeitplan nennen wir Ihnen mit dem Angebot.
Ihr Gebäude ist das nächste Projekt?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Schritte sich für Ihr Gebäude lohnen und welche Förderung Sie bekommen.