Nichtwohngebäude

Energieaudit nach DIN EN 16247 für Unternehmen

Wir führen Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durch – für Unternehmen in Stuttgart, im Remstal und in der Region. Sie erfüllen die Pflicht aus dem Energiedienstleistungsgesetz und sehen, welche Maßnahmen sich wirklich rechnen.

Wer ein Energieaudit machen muss

Nach § 8 EDL-G müssen derzeit alle Unternehmen, die kein KMU sind, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Kein KMU ist, wer mindestens 250 Beschäftigte hat oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme. Auf den Energieverbrauch kommt es nach heutigem Recht nicht an.

Ausnahmen gelten für Unternehmen mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS. Liegt der Gesamtenergieverbrauch bei höchstens 500.000 kWh im Jahr, genügt eine Online-Erklärung beim BAFA.

  • Audit mindestens alle vier Jahre
  • Online-Erklärung beim BAFA innerhalb von zwei Monaten nach dem Audit
  • Bußgeld bis 50.000 €, wenn das Audit fehlt (§ 12 EDL-G)

Was sich mit der Gesetzesnovelle ändern soll

Der Bundestag berät seit September 2026 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (BT-Drucksache 21/8027). Danach soll die Auditpflicht nicht mehr an der Unternehmensgröße hängen, sondern am Verbrauch: Pflichtig wären Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 2,77 GWh Endenergie im Jahr – auch KMU.

Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Bis die Änderung in Kraft tritt, gilt die bisherige Regel. Wir behalten das Verfahren im Blick und sagen Ihnen im Erstgespräch, was für Ihr Unternehmen gilt.

Energiemanagement und Umsetzungspläne nach EnEfG

Das Energieeffizienzgesetz verlangt von Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 7,5 GWh Energieverbrauch im Jahr (Mittel der letzten drei Jahre) ein Energie- oder Umweltmanagementsystem. Bei mehr als 2,5 GWh im Jahr müssen wirtschaftliche Maßnahmen aus Audit oder Managementsystem in Umsetzungsplänen festgehalten und veröffentlicht werden.

So läuft das Audit ab

Wir arbeiten nach DIN EN 16247-1:

  • Auftaktgespräch und Abfrage der Verbrauchsdaten der letzten Jahre
  • Vor-Ort-Begehung von Gebäuden, Anlagen und Prozessen
  • Energiebilanz mit den größten Verbrauchern und Kennzahlen
  • Maßnahmenliste mit Investition, Einsparung und Wirtschaftlichkeit
  • Abschlussbericht, Besprechung und die Angaben für Ihre Online-Erklärung beim BAFA

Förderung des Energieaudits

Das BAFA fördert Energieaudits für KMU, Freiberufler, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie für größere Unternehmen mit höchstens 500.000 kWh Jahresverbrauch. Es übernimmt bis zu 50 % des Honorars, bis zu 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € im Jahr, sonst bis zu 600 €. Den Antrag stellen wir vor Beginn für Sie.

Wer Ihr Audit durchführt

Wir sind beim BAFA als Energieauditoren registriert und in der Energieeffizienz-Expertenliste für Nichtwohngebäude eingetragen. Mehr zu unseren Gewerbeprojekten finden Sie unter Energieberatung für Nichtwohngebäude.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Energieaudit wiederholt werden?

Mindestens alle vier Jahre, gerechnet ab dem Ende des letzten Audits.

Was passiert, wenn das Audit fehlt?

Das BAFA kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 € verhängen (§ 12 EDL-G).

Gilt die neue Verbrauchsschwelle von 2,77 GWh schon?

Nein. Sie steht in einem Gesetzentwurf, der noch beraten wird. Bis die Änderung in Kraft tritt, gilt die Pflicht für alle Nicht-KMU – außer bei einem Energiemanagementsystem oder EMAS; bei höchstens 500.000 kWh Jahresverbrauch genügt die Online-Erklärung beim BAFA.

Können KMU ein Energieaudit gefördert bekommen?

Ja, über die BAFA-Förderung Energieberatung für Nichtwohngebäude: bis zu 50 % des Honorars, bis zu 3.000 € bei mehr als 10.000 € Energiekosten im Jahr, sonst bis zu 600 €.

Was brauchen Sie von uns?

Die Energierechnungen der letzten drei Jahre, eine Übersicht der Standorte und Anlagen sowie einen Ansprechpartner für die Begehung.

Ihr Gebäude ist das nächste Projekt?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Schritte sich für Ihr Gebäude lohnen und welche Förderung Sie bekommen.

Jetzt anfragenTermin online buchenoder anrufen: 0176 / 62 41 2556

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