Leistungen

Hydraulischer Abgleich: gleichmäßig warm und Fördervoraussetzung

Beim hydraulischen Abgleich wird jeder Heizkörper so eingestellt, dass er genau die Wärme bekommt, die der Raum braucht. Das spart Energie und ist Voraussetzung für die Förderung.

Was der Abgleich bringt

Ohne Abgleich fließt das Heizwasser den bequemsten Weg: Heizkörper nahe der Pumpe werden heiß, entfernte Räume bleiben kühl. Häufig wird dann die Vorlauftemperatur hochgedreht. Für eine Wärmepumpe ist das teuer, denn jedes Grad weniger Vorlauf verbessert ihre Effizienz.

Nach dem Abgleich werden alle Räume gleichmäßig warm, die Heizung kommt mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur aus und die Pumpe läuft leiser.

So gehen wir vor

Für die Förderung gilt das Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung:

  • Aufnahme der Räume, Heizkörper und Ventile
  • raumweise Heizlastberechnung
  • Berechnung der Volumenströme und Voreinstellwerte für jedes Ventil
  • Einstellen durch den Heizungsbauer und Bestätigung auf dem VdZ-Formular

Abgleich und Förderung

Beim Heizungstausch mit KfW-Zuschuss und bei der Heizungsoptimierung über das BAFA ist der hydraulische Abgleich Pflicht. Der Nachweis erfolgt mit dem Formular des VdZ. Wir berechnen die Werte so, dass der Nachweis bei der Auszahlung passt.

Häufige Fragen

Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Für die Förderung des Heizungstauschs und der Heizungsoptimierung ja. Ohne Nachweis wird der Zuschuss nicht ausgezahlt.

Was ist Verfahren B?

Das genauere Verfahren: Grundlage ist eine raumweise Heizlastberechnung, nicht eine Schätzung. Es wird für die Förderung verlangt.

Wer stellt die Ventile ein?

In der Regel der Heizungsbauer. Wir liefern die berechneten Voreinstellwerte und prüfen auf Wunsch die Umsetzung.

Ihr Haus ist das nächste Projekt?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Schritte sich für Ihr Gebäude lohnen und welche Förderung Sie bekommen.

Jetzt anfragenTermin online buchenoder anrufen: 0176 / 62 41 2556

Nach oben