Ratgeber · 13. Oktober 2026

Klimaanlage statt Wärmepumpe? Wann das Heizen mit dem Split-Gerät reicht

Eine Klimaanlage kann die teure Wärmepumpe ersetzen, aber nur in bestimmten Fällen. Technisch ist ein Split-Gerät selbst eine Wärmepumpe, nämlich eine Luft-Luft-Wärmepumpe, und es heizt günstiger als Gas oder Öl. Am besten passt es dort, wo es kein Heizungsrohrnetz gibt oder wo es eine bestehende Heizung ergänzt. Für ein ganzes Haus mit vielen Räumen ist meist die zentrale Wärmepumpe die bessere Lösung.

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Steffen Rommel erklärt das Thema im Video. Der Artikel fasst es zum Nachlesen zusammen.

Was eine Klimaanlage als Heizung technisch ist

Eine Split-Klimaanlage arbeitet im Heizbetrieb wie jede Wärmepumpe. Das Außengerät entzieht der Außenluft Wärme, ein Kältemittel transportiert sie ins Haus, und das Innengerät gibt sie als warme Luft an den Raum ab. Der Unterschied zur Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt nur in der Verteilung: Bei der Klimaanlage gibt es keinen Wasserkreislauf, keine Heizkörper und keinen Pufferspeicher.

Daraus folgt ein Vorteil. Es gibt kaum Verteilverluste, und das System ist kompakt. Daraus folgt aber auch eine Grenze. Das Gerät heizt nur den Raum, in dem es hängt, und die Wärme kommt als Luftstrom statt als Strahlungswärme. Ein Innengerät direkt über dem Sitzplatz kann Zugluft verursachen, und im Bad funktioniert die Lösung wegen der Feuchte ohnehin nicht.

Wie effizient ist das Heizen mit der Klimaanlage wirklich?

Auf dem Datenblatt steht der SCOP, die saisonale Leistungszahl. Gute Markengeräte wie die Daikin Perfera oder die Panasonic Etherea erreichen im Labor Werte um 5, gute Standardgeräte um 4. Das sind Laborwerte nach Norm. Was in Ihrem Haus über ein Jahr tatsächlich herauskommt, zeigt erst die Jahresarbeitszahl (JAZ).

Genau die lässt sich bei Klimaanlagen kaum messen. Es gibt keinen Wasserkreislauf, in den ein Wärmemengenzähler passt. Saubere Felddaten fehlen deshalb. Die einzige seriöse Messung in Deutschland stammt von Wolfgang Feist, der in einem Passivhaus in Darmstadt Kranichstein über mehrere Heizperioden eine Split-Anlage als alleinige Heizung vermessen hat. Er kam auf eine JAZ von rund 2. Das ist ein Sonderfall: Das Haus hat eine Heizlast von etwa einem Kilowatt, das Gerät war weit überdimensioniert und lief überwiegend in ungünstigen Betriebspunkten.

Im typischen Bestandsbau läuft das Gerät dagegen länger unter ordentlicher Last. Aus der Beratungspraxis halte ich dort eine JAZ zwischen 3 und 4 für realistisch. Für Rechnungen setze ich vorsichtig 3,5 an. Belegt ist das nicht durch Felddaten, es ist eine bewusst konservative Annahme.

Wichtig ist außerdem die Heizleistung bei Kälte. Sie sinkt mit der Außentemperatur: Bei plus 7 Grad liefert das Gerät seine Nennleistung, bei minus 7 Grad oft noch rund 80 %. Günstige Geräte verlieren schon ab etwa minus 5 Grad deutlich, gute Markengeräte heizen auch bei minus 10 bis minus 15 Grad noch, aber mit weniger Leistung. Lassen Sie sich deshalb das Leistungsdiagramm des Herstellers geben und prüfen Sie, ob das Gerät am kältesten Tag die Heizlast des Raumes noch deckt. Bei Billiggeräten aus dem Baumarkt scheitert es meist genau daran.

Was kostet Heizen mit der Klimaanlage?

Entscheidend sind die Wärmegestehungskosten, also der Preis für eine Kilowattstunde Wärme, die tatsächlich im Raum ankommt. Mit Preisen vom Juli 2026, einer JAZ von 3,5 und einem Wirkungsgrad von 90 % bei Gas und Öl ergibt sich diese Reihenfolge. Eine bessere JAZ von 4 senkt die Kosten der Klimaanlage auf rund 7,5 Cent, das ist fast die Hälfte der Ölheizung.

  • Split-Klimaanlage mit Haushaltsstrom: rund 8,5 Cent pro Kilowattstunde
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe im Bestand: rund 8,5 Cent pro Kilowattstunde
  • Gasbrennwert: rund 11,6 Cent pro Kilowattstunde
  • Ölheizung: rund 14 Cent pro Kilowattstunde (bei etwa 1,30 Euro je Liter)

Wann eine Klimaanlage die Wärmepumpe ersetzen kann

Kein wassergeführtes Heizsystem vorhanden. Wer Gaseinzelöfen, Öl- oder Holzkachelöfen oder Nachtspeicher hat, müsste für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erst Leitungen, Heizkörper oder Fußbodenheizung und einen Heizraum bauen. Das kostet schnell 50.000 bis 70.000 Euro. Eine Klimaanlagen-Lösung liegt je nach Haus und Zimmerzahl bei etwa 10.000 bis 25.000 Euro. Eine fertig installierte 2er-Split-Anlage mit elektrischem Anschluss kostet nach meiner Erfahrung 10.000 bis 15.000 Euro brutto und versorgt zwei größere Räume.

Alte Gasetagenheizung in der Stadtwohnung. Oft fehlt der Platz für Heizraum und Haustechnik. Gerade in Dachgeschosswohnungen bringt ein Split-Gerät zusätzlich die Kühlung für heiße Sommer mit, sodass Sie nicht zweimal Geld ausgeben.

Bestehende Heizung plus Photovoltaik. Die Klimaanlage heizt in der Übergangszeit mit Strom vom eigenen Dach und kühlt im Sommer mit Solarstrom. Die Gas- oder Ölheizung springt nur bei großer Kälte ein. Mehr zur Kombination finden Sie unter Strom und Solar.

Gut gedämmtes, kleines Haus mit wenigen großen Räumen. Hier kann ein einzelnes, sauber ausgelegtes Gerät das ganze Haus temperieren, besonders wenn die Gasheizung noch einige Jahre läuft.

Dagegen rate ich zur zentralen Wärmepumpe, wenn ein gut saniertes Haus ohnehin eine Fußbodenheizung hat. Auch bei vielen kleinen Räumen, in denen fast jeder ein eigenes Innengerät bräuchte, wird die Klimaanlage unpraktisch und teuer. Bei einem ganzen Einfamilienhaus mit vier Innengeräten landen Sie nach meinen Beispielrechnungen bei 18.000 bis 25.000 Euro, also in der Nähe der zentralen Lösung, die dann aber auch das Warmwasser übernimmt. Ein einzelnes Gerät fürs Wohnzimmer rechnet sich allein über das Heizen kaum: Bei einer Einsparung von etwa 110 Euro im Jahr dauert die Amortisation rund 25 Jahre. Dort zählen Kühlung und Komfort mit.

Beachten Sie außerdem die Lautstärke des Außengeräts am Nachbargrundstück (TA Lärm). Und lassen Sie die Montage eine Fachfirma machen: Der Eingriff in den Kältekreislauf erfordert einen Sachkundenachweis, und Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.

Förderung für die Klimaanlage: Stand Oktober 2026

Eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion gilt förderrechtlich als Wärmepumpe und kann über das KfW-Programm 458 gefördert werden. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür neue Sätze. Den früheren Effizienzbonus für natürliche Kältemittel gibt es nicht mehr. Einen Überblick über alle Programme gibt die Seite zur Förderung. Die Sätze im Einzelnen:

  • bis zu 30 % Grundförderung
  • bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen (oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung). Der Bonus sinkt ab Februar 2027 schrittweise.
  • bis zu 40 % Einkommensbonus bei kleinem Haushaltseinkommen
  • zusammen höchstens 70 %, bezogen auf förderfähige Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, also maximal 19.600 Euro im Einfamilienhaus

Voraussetzungen, 50-Prozent-Regel und Stolperfallen

Die Boni setzen in der Regel voraus, dass Sie als selbstnutzender Eigentümer im Grundbuch stehen und dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht, muss genau dieser den Antrag stellen, und alle Rechnungen müssen auf ihn laufen. Bei einem Nießbrauch gibt es oft nur die Grundförderung. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben dem Gerät auch notwendige Nebenarbeiten wie Kernbohrung, Elektroanschluss, Demontage der Altanlage und Putz- oder Malerarbeiten. Eine Brauchwasser-Wärmepumpe wird mitgefördert.

Zwei Fristen sollten Sie kennen. Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt bis Mitte 2028 auf null ab. Außerdem sollen laut Förderrichtlinie ab 1. Januar 2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert werden, und die meisten Split-Geräte arbeiten heute mit R32. Wer fördern lassen will, plant deshalb besser früh.

Die 50-Prozent-Regel. Eine Klimaanlage kann auch kühlen. Gefördert wird sie aber nur als Wärmeerzeuger. Mehr als 50 % der Energie, die das Gerät erzeugt, muss deshalb Wärme sein. Die Regel bezieht sich auf das Gerät selbst und nicht auf den Anteil an der Gebäudeheizung. Wird die Anlage am Ende nur zum Kühlen genutzt, droht bei einer Stichprobe die Rückforderung.

Die KfW macht keine Formvorgabe für den Nachweis. Er muss für Dritte nachvollziehbar, schriftlich dokumentiert und auf Verlangen vorlegbar sein. Wir empfehlen zwei Schritte. Erstens eine Plausibilisierung vor dem Antrag: Sie stellen die erwartete Heiz- und Kühlenergie gegenüber (Heizlast nach DIN EN 12831, Kühllast nach VDI 2078) und legen das Ergebnis als Notiz ab. Zweitens eine jährliche Auswertung der Hersteller-App mit Heizenergie, Kühlenergie und Heizanteil. Als Richtwert empfehlen wir mindestens 70 % Heizen. In Deutschland ist das meist unkritisch, weil es grob 200 Heiztage gibt, aber nur 20 bis 40 echte Kühltage. Die App erfasst den Stromverbrauch und keine gemessene Wärme, für das Verhältnis von Heizen zu Kühlen reicht das aber aus. Bleibt Ihre Gas- oder Ölheizung im Haus, ist die Klimaanlage trotzdem förderfähig, solange sie selbst überwiegend heizt. Dokumentieren Sie dann den Brennstoffverbrauch vor und nach dem Einbau.

Weitere Punkte, an denen Anträge scheitern:

  • Bei Split-Geräten bis 12 kW zählt nicht das Außengerät allein. Die Kombination aus Außen- und Innengeräten muss die Effizienzklasse A++ oder A+++ erreichen. Zwei getrennte 2er-Split-Anlagen können dadurch förderfähig sein, während eine 4er-Multi-Split am selben Haus durchfällt. Auch viele Truhengeräte erreichen die Klasse nicht.
  • Das Außengerät muss in der BAFA-Wärmeerzeugerlistung stehen. Die alte PDF-Liste gilt nicht mehr.
  • Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Ihr Vertrag mit der Fachfirma braucht deshalb eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage. Ohne diese Klausel zählt schon die Unterschrift als Vorhabenbeginn, und die Förderung entfällt komplett.
  • Neue Anlagen über 4,2 kW elektrischer Anschlussleistung müssen beim Netzbetreiber nach § 14a EnWG angemeldet werden. Das gilt unabhängig von der Förderung.

Ihr nächster Schritt

Rechnen Sie ehrlich, ob sich der Aufwand lohnt. Bei hohen Kosten und hohem Fördersatz steht eine fünfstellige Summe im Raum, da lohnt sich der Papierkram. Bei 10.000 Euro Kosten und nur der Grundförderung sind es rund 3.000 Euro. Wer dafür beim Gerät Kompromisse machen und jährlich dokumentieren müsste, kann auch bewusst ohne Förderung bauen.

Ob eine Klimaanlage, eine zentrale Wärmepumpe oder eine Kombination aus beidem zu Ihrem Haus passt, hängt von Heizlast, vorhandenen Heizflächen, Stromzähler und Ihrer Förderfähigkeit ab. Das lässt sich klären, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Wir bewerten Ihre Situation im kostenlosen Erstgespräch, rechnen die Varianten mit Ihren Daten und prüfen, welche Förderung realistisch ist. Weitere Hintergründe finden Sie auf der Seite Heizung, und ein Sanierungsfahrplan bringt die Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge. Ein Gespräch vereinbaren Sie über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Kann man mit einer Klimaanlage richtig heizen?

Ja. Eine Split-Klimaanlage ist eine Luft-Luft-Wärmepumpe und heizt bei guter Auslegung auch bei Frost, gute Markengeräte bis etwa minus 15 Grad. Entscheidend ist, dass die Heizleistung am kältesten Tag zur Heizlast des Raumes passt.

Ist Heizen mit der Klimaanlage günstiger als mit Gas?

Ja. Bei einer vorsichtig angesetzten Jahresarbeitszahl von 3,5 kostet eine Kilowattstunde Wärme etwa 8,5 Cent, bei Gas rund 11,6 Cent und bei Öl rund 14 Cent (Preise Juli 2026). Stiftung Warentest ermittelte 2024 im Schnitt rund ein Fünftel geringere Kosten als bei Gas.

Wird eine Klimaanlage als Heizung gefördert?

Ja, als Luft-Luft-Wärmepumpe über KfW 458, sofern sie überwiegend heizt, das Außengerät in der BAFA-Wärmeerzeugerlistung steht und die Kombination aus Außen- und Innengeräten bis 12 kW die Klasse A++ erreicht. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden.

Wie viel Förderung gibt es für eine Klimaanlage 2026?

Seit dem 21. Juli 2026 gibt es bis zu 30 % Grundförderung, bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus, zusammen höchstens 70 % von 28.000 Euro, also maximal 19.600 Euro im Einfamilienhaus. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 schrittweise.

Darf ich die Klimaanlage selbst einbauen?

Nur Vorarbeiten wie Halterung, Kernbohrung und Kabel. Der Eingriff in den Kältekreislauf erfordert einen Sachkundenachweis, auch bei vorgefüllten Quick-Connect-Leitungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und der Verlust der Garantie.

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